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   FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93   

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https://dejure.org/1996,33544
FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93 (https://dejure.org/1996,33544)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.04.1996 - 1 K 1861/93 (https://dejure.org/1996,33544)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. April 1996 - 1 K 1861/93 (https://dejure.org/1996,33544)
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  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führen Auslandsreisen nur dann zu abzugsfähigen Werbungskosten ( § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ), wenn unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die Verfolgung privater Interessen nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung (Gestaltung der Reise) nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89 ,BStBl II 1991, 92; 27. März 1991 VI R 51/88 ,BStBl II 1991, 575; 25. März 1993 VI R 14/90 ,BStBl II 1993, 559).

    Fehlt hiernach ein unmittelbarer berufsbezogener Anlaß für die Reise, müssen die Beurteilungsmerkmale, die jeweils für eine private oder berufliche Veranlassung sprechen, gegeneinander abgewogen werden (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 18. Oktober 1990, a.a.O. Seite 93 re.Sp.).

  • BFH, 23.04.1992 - IV R 27/91

    Betriebsausgabenabzug von Fortbildungsveranstaltungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93
    Diese enthalten auch keinen ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich veranlaßten, nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzbaren Teil, der es berechtigt erscheinen ließe, diesbezügliche Einzelkosten einkünftemindernd zu berücksichtigen (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 23. April 1992 IV R 27/91 ,BStBl II 1992, 898).
  • BFH, 15.05.1992 - VI R 106/88

    Ersatz von Vereinsbeträge ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93
    Indes kann dies aber ebensowenig die Privatsphäre überlagern, wie beispielsweise die (auch) aus beruflicher Motivation begründete Mitgliedschaft etwa bei einem Golf-, Rotary-, Reit- oder Tennisclub (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 106/88 ,BStBl II 1993, 840; Schmidt/Heinicke, EStG. 14. Aufl., § 4 Rz. 520 "Beiträge") oder die aus diesem Grund veranlaßte Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen (Empfänge, Bälle, Festspiele).
  • BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90

    Kein Werbungskostenabzug für eine Auslandsreise, auch wenn danach für einen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führen Auslandsreisen nur dann zu abzugsfähigen Werbungskosten ( § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ), wenn unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die Verfolgung privater Interessen nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung (Gestaltung der Reise) nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89 ,BStBl II 1991, 92; 27. März 1991 VI R 51/88 ,BStBl II 1991, 575; 25. März 1993 VI R 14/90 ,BStBl II 1993, 559).
  • BFH, 16.10.1986 - IV R 138/83

    Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen einer Kunstmalerin für die Reise in ein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93
    Als unmittelbaren beruflichen Anlaß hat der BFH das Aufsuchen eines Geschäftsfreundes, das Halten eines Vortrages auf einem Fachkongreß, die Durchführung eines Forschungsauftrags oder die Absicht eines Künstlers, am Reiseziel wegen des dort vorhandenen landschaftlichen oder kulturellen Umfelds in einer seinem besonderen Malstil entsprechenden Arbeitsweise tätig zu werden, angesehen (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 IV R 138/83 ,BStBl II 1987, 208).
  • BFH, 27.03.1991 - VI R 51/88

    1. Aufwendungen eines Hochschul-Geographen für Auslandsgruppenreise zu

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 1 K 1861/93
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung führen Auslandsreisen nur dann zu abzugsfähigen Werbungskosten ( § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG ), wenn unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die Verfolgung privater Interessen nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung (Gestaltung der Reise) nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89 ,BStBl II 1991, 92; 27. März 1991 VI R 51/88 ,BStBl II 1991, 575; 25. März 1993 VI R 14/90 ,BStBl II 1993, 559).
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